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Sachverständige

Für  die  ganz  guten  und  motivierten  Betriebsinhaber  kann  es  interessant  sein, sich zum „vereidigten Sachverständigen“ zu qualifizieren und damit ein neues Marktfeld zu erschließen. Die   Verbandsorganisation   hat   ein   großes   Interesse   daran,   dass   eine ausreichende  Anzahl  dieser  handwerklichen  Sachverständigen  auch  für  die Gerichte  bereit  steht.  Denn  diese  verfügen  über  berufsspezifische  Fachkenntnisse, die man meist nicht bei den Sachverständigen der IHKs findet. Außerdem  helfen  Sachverständige  bei  der  Streitbeilegung  schon  im  Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung – denken Sie nur an § 12, Abs. 4, Satz 2 VOB/B.