Sachverständige
Für die ganz guten und motivierten Betriebsinhaber kann es interessant sein, sich zum „vereidigten Sachverständigen“ zu qualifizieren und damit ein neues Marktfeld zu erschließen. Die Verbandsorganisation hat ein großes Interesse daran, dass eine ausreichende Anzahl dieser handwerklichen Sachverständigen auch für die Gerichte bereit steht. Denn diese verfügen über berufsspezifische Fachkenntnisse, die man meist nicht bei den Sachverständigen der IHKs findet. Außerdem helfen Sachverständige bei der Streitbeilegung schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung – denken Sie nur an § 12, Abs. 4, Satz 2 VOB/B.